FAQ - Frequently Asked Questions

Fragen zum RealUnit

Der RealUnit ist eine bewährte Anlagemöglichkeit mit erhöhter Krisenresistenz zur langfristigen Werterhaltung von Vermögen. Er ist mehrheitlich durch reale Werte gedeckt, wie namentlich Edelmetalle und Beteiligungen an Unternehmen mit starker Bilanz und nachhaltigen Erträgen. Mindestens die Hälfte der investierten Vermögenswerte wird physisch gehalten und sicher ausserhalb des Bankensystems in der Schweiz verwahrt.

Als Investor sind Sie Aktionär, und somit Miteigentümer der Aktiengesellschaft RealUnit Schweiz AG. 
Weitere Informationen finden Sie hier: https://realunit.ch/loesung/

Die RealUnit Schweiz AG ist eine unabhängige Investmentgesellschaft, welche breit diversifiziert in leistungs- und sachbezogene Realwerte investiert. Die Schweizer Aktiengesellschaft wurde 2017 gegründet und hat ihren Sitz in Baar (ZG). Wir verfolgen das Ziel, langfristig die Wirtschaftsentwicklung der Schweiz nachzubilden und das uns anvertraute Vermögen bestmöglich vor Krisen und Kaufkraftverlust zu schützen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://realunit.ch/ueber-uns/vision-werte/

Der RealUnit ist durch leistungs- und sachbezogene Realwerte gedeckt. Mindestens die Hälfte der investierten Vermögenswerte wird physisch gehalten und sicher ausserhalb des Bankensystems in der Schweiz verwahrt. Unser Ziel ist es, erhöhte Sicherheit und Krisenresistenz für Vermögen zu bieten, namentlich vor Wertverlusten durch Inflation oder während Wirtschafts- und Finanzkrisen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://realunit.ch/loesung/

Der RealUnit war in der Anfangsphase ein Anlagefonds. Wir entschieden uns für die heutige Form der Investmentgesellschaft, um vermehrt auch in Anlagewerte ausserhalb des Bankensystems investieren zu können. Fonds müssen sich strickt an die vordefinierten Bandbreiten pro Anlageklasse halten und können dadurch in einer Krise kaum auf starke Marktverwerfungen reagieren. Als Investmentgesellschaft können wir unsere Anlagestrategie gemäss Anlagereglement flexibler und effizienter umsetzen mit dem Ziel, das uns anvertraute Kapital in einer Krise besser zu schützen.

  • Über 50% der gesamten Vermögenswerte werden ausserhalb des Bankensystems in Hochsicherheitstresoren aufbewahrt, wodurch die Krisenresistenz und der Vermögensschutz nach unserer Auffassung besser gewährleistet werden können.
  • Unsere Edelmetalle können im Gegensatz zu einem Anlagefonds physisch in der Schweiz gelagert werden. Somit entfällt das Emittentenrisiko eines Edelmetall-Zertifikats, und der Zugang zu den Edelmetallen ist auch im Krisenfall normalerweise gegeben.
  • Unser Bargeld kann ebenfalls physisch in der Schweiz gelagert werden. Somit sind wir nicht vom Bankensystem abhängig, wodurch wir den Zugang zum Bargeld in Krisenzeiten besser sicherstellen können.
  • Wir können unsere Unternehmensbeteiligungen bei Marktverwerfungen stark reduzieren oder aber bis max. 50% erhöhen sowie bei Bedarf gegen fallende Kurse absichern. Die Anlagefonds müssen hingegen die definierten Bandbreiten strikt einhalten und sind dadurch in einer Krise weniger handlungsfähig. 
  • Sie haben die Wahlfreiheit zwischen Aktien und Aktientoken auf der Ethereum Blockchain. Aktientoken können ausserhalb des Bankensystem aufbewahrt werden. Mittels eines Wallets erfolgt der Zugriff unabhängig von Drittparteien (analog zu Kryptowährungen).
  • Sie haben als AktionärIn ein Mitbestimmungsrecht anlässlich der jährlichen Generalversammlung, was Sie bei einem Anlagefonds nicht haben.

Die aktuellen Kennzahlen zu Rendite und der Volatilität finden Sie in unserem Factsheet unter: https://realunit.ch/ueber-uns/downloads/. Vergangenheitsbezogene Zahlen sind jedoch keine Garantie für die künftige Entwicklung der Performance. Unser Ziel ist es, mit unserer Performance das Schweizer Bruttosozialprodukt (BIP) zu übertreffen, um langfristig die Kaufkraft des investierten Kapitals unserer Aktionäre zu erhalten.

Wir belasten Ihnen keine Gebühren. Die laufenden Kosten werden mit der Rendite des RealUnit verrechnet. Unser mittelfristiges Kostenziel liegt bei 1.2% p.a. Beim Kauf oder Verkauf der Aktien der Gesellschaft über Ihre Bank fallen je nach Bank einmalige Transaktionskosten an. Details zu unserer Kostenstruktur entnehmen Sie unseren revidierten Abschlüssen, welche wir halbjährlich unter https://realunit.ch/ueber-uns/downloads/ veröffentlichen.

Im Grundsatz sollten Sie keine Anlagen tätigen mit Kapital, welches Sie in den nächsten 3 bis 5 Jahren für andere Zwecke benötigen. Eine Investition in den RealUnit eignet sich daher für Investierende mit einem längerfristigen Anlagehorizont.

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Fragen zu Anlagen innerhalb des RealUnit

Wir haben ein Anlagereglement mit klaren Vorgaben, welche Spekulationen mit dem uns anvertrauten Kapital ausschliessen. Unter folgendem Link finden Sie unser Anlagereglement: https://realunit.ch/ueber-uns/downloads/

Teil der Anlagewerte bilden physisch in der Schweiz gelagerte Edelmetalle und Bargeld sowie Beteiligungen an soliden Unternehmen mit krisenresistentem Geschäftsmodell und stabilen Dividenden. Die aktuelle Zusammensetzung lässt sich hier in Erfahrung bringen: realunit.ch/loesung/aktie-und-finanzdaten/

In Zukunft kann die Gesellschaft auch bspw. in Immobilien und andere Realwerte in Einklang mit dem Anlagereglement investieren. 

Diese werden in verschiedenen sicheren Lagerstätten in der Schweiz aufbewahrt. Diese Hochsicherheitsbunker werden von professionellen Firmen betrieben. Sämtliche Vermögenswerte sind zu 100% versichert, entsprechend rechtlicher Vorgaben.

Der Revisor unserer Revisionsgesellschaft Balmer Etienne AG überprüft periodisch unsere physischen Edelmetallbestände sowie mittels Stichproben deren Echtheit.

Einerseits zahlen wir dank physischer Aufbewahrung keinen Negativzins. Andererseits haben wir in einer Krise jederzeit Zugriff auf unser Bargeld und wären darum etwa von Kapitalverkehrskontrollen weniger stark betroffen. 

Der Verwaltungsrat der RealUnit Schweiz AG erlässt das Anlagereglement und definiert darin die Eckwerte. Der Anlageausschuss setzt sich zusammen aus Fidelis Götz (VRP), Daniel Stüssi (CEO) und Dr. Dietmar Peetz (CIO). Der Anlageausschuss trifft sich mindestens einmal pro Quartal und legt allfällig Anpassungen an der Vermögensallokation fest. Der Ausschuss wird von einer Vielzahl von externen FachspezialistInnen beraten, deren Kurzlebensläufe Sie unter realunit.ch/team einsehen können. Die Einzeltitelselektion ist an den CIO delegiert, der die Käufe und Verkäufe an den Anlageausschuss rapportiert. 

Weitere Informationen zur Corporate Governance finden Sie unter: realunit.ch/aktie.

Wir fokussieren uns auf Unternehmungen mit einer soliden Bilanz und einer vernünftigen Bewertung. Das Geschäftsmodell sollte zudem eine hohe Krisenresistenz aufweisen und die Gesellschaft eine stabile, langfristig orientierte Dividendenpolitik verfolgen. 

Theoretisch kann die Gesellschaft in jede Anlageklasse investieren. Es bestehen jedoch folgende Einschränkungen aufgrund des Anlagereglements: 

  • stets über 50% ausserhalb des Bankensystems; 
  • stets über 60% in realen Werten investiert; 
  • max. 50% in einer Anlageklasse; 
  • max. 30% im Ausland.

Das geltende Anlagereglement finden Sie unter: realunit.ch/downloads . 

Wir streben danach, als Betrieb möglichst wenig Ressourcen zu verbrauchen. Zudem ist es unser Ziel, in Firmen zu investieren, die nachhaltige Geschäfte betreiben. Wir wenden dabei die Ausschlusskriterien der NORGES Bank in Bezug auf ESG-Richtlinien an:  https://www.nbim.no/en/the-fund/responsible-investment/exclusion-of-companies.

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Fragen für Aktionäre

Der Kurs der RealUnit-Aktie wird im Wertschriftendepot Ihrer Bank täglich aktualisiert. Der Kurs wird auch von  der Börse BX Swiss AG publiziert: https://bxplus.ch/instrument-details/?locale=de-CH&instrumentid=CH1129911108-CHF

Beauftragen Sie Ihre Bank, dass Sie zukünftig die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der RealUnit Schweiz AG erhalten möchten. Inhaberaktionären wird diese Einladung leider nicht mehr automatisch zugestellt. Tokenbesitzer erhalten direkt von uns die entsprechende Einladung per Mail zugestellt. Abonnieren Sie unseren Newsletter und Sie werden über unsere Anlässe und die Entwicklung des RealUnits informiert.

Ein automatisierter Prozess besteht derzeit nicht. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse über das Kontaktformular.

Quartalsweise publizieren wir ein aktualisiertes Factsheet sowie den Marktkommentar „Fairwater-Report“. Halbjährlich veröffentlichen wir unseren Halbjahres- bzw. Jahresabschluss. Alle diese Dokumente finden Sie unter: realunit.ch/downloads.

Abonnieren Sie unseren Newsletter «RealUnit Update», und Sie erhalten alle Neuigkeiten zum RealUnit bequem per E-Mail.

Wir freuen uns über Ihre aktive Weiterempfehlung in Ihrem Bekanntenkreis. Sie erhalten zudem jährlich eine Einladung zu unserer Generalversammlung und können bei diesem Anlass über die Zukunft der RealUnit Schweiz AG mitentscheiden. 

Wenn Sie die Aktionariat-App als Wallet Lösung auf Ihrem Mobiltelefon verwenden, finden Sie den jährlichen Steuerauszug unter «Profile» und «Tax Report». Andernfalls dürfen Sie uns via info@realunit.ch kontaktieren und eine Bestätigung für Ihre Steuerbehörde verlangen.

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Fragen zur klassischen RealUnit-Aktie

Die Inhaberaktien der RealUnit Schweiz AG sind an der Börse BX Swiss AG kotiert und können entsprechend über diesen Handelsplatz gehandelt werden (ISIN: CH1129911108 / Valoren-Nr.: 112991110 / Ticker: REALU).

Hier finden Sie eine Anleitung zum Kauf.

Wir arbeiten mit einer Schweizer Bank zusammen, welche für uns ein sogenanntes „Market Making“ betreibt. So wird an der Börse Liquidität zur Verfügung gestellt. Für grössere Volumen (ab 100’000 CHF) empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Sie können Ihre RealUnit Aktien via Online Banking oder via Telefonauftrag an Ihre Bank verkaufen. Der aktuelle Gegenwert in Schweizer Franken wird anschliessend Ihrem Bankkonto gutgeschrieben.

Sie können die Inhaberaktien traditionell in einem Wertschriftendepot bei einer Schweizer Bank verwahren lassen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Namenaktien in Form von Aktientoken selbständig über ein entsprechendes Wallet auf der Ethereum Blockchain aufzubewahren. 

Es bestehen keine Einschränkungen beim Erwerb des RealUnit. Hier finden Sie die Anleitung zum Kauf.

Es bestehen keine Vorgaben für Mindestinvestitionen. Lassen Sie sich von Ihrer Finanzberaterin oder Ihrem Finanzberater über die Höhe des geplanten Investments beraten.

Es bestehen keine Vorgaben. Planen Sie eine Investition, die grösser als CHF 100’000 ist, dann kontaktieren Sie uns bitte für eine Direktplatzierung.

Falls Sie 3% der Stimmrechte oder mehr an der Gesellschaft innehaben, und zwar alleine oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, sind Sie gemäss Schweizer Recht verpflichtet, Ihren Erwerb von Aktien uns und der Börse BX Swiss AG zu melden. Diese Meldepflicht besteht aufgrund von Artikel 120 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes. Für Meldungen an die Gesellschaft nutzen Sie unser Kontaktformular.

Die RealUnit Schweiz AG gibt sowohl Inhaberaktien als auch Namenaktien aus. Der Grund dafür besteht darin, die Inhaberaktien als klassische Bucheffekten über das traditionelle Finanzsystem und die Namenaktien als Registerwertrechte (Aktientoken) über die öffentliche Ethereum Blockchain verfügbar zu machen.

Die RealUnit Schweiz AG hat zwei Aktiengattungen. Die an der BX Swiss kotierten Inhaberaktien erwerben Sie über Ihre Bank; sie sind als Globalurkunde bei der SIX SIS AG hinterlegt und werden über Ihre Depotbank verwahrt. Die Aktientoken sind tokenisierte Namenaktien, die als Registerwertrechte nach Schweizer Recht geführt werden; Sie halten sie auf einer eigenen Wallet-Adresse und sind als deren Inhaber im Aktienbuch der RealUnit Schweiz AG eingetragen. Beide Gattungen sind stimm- und vermögensrechtlich gleichgestellt — gleicher Nennwert, eine Stimme je Aktie, gleiche Dividenden- und Liquidationsrechte — und beziehen sich auf dieselbe Gesellschaft und dasselbe Portfolio.

Bei den kotierten Inhaberaktien ist das nicht vorgesehen; für Inhaberaktien führt die Gesellschaft kein Aktienbuch. Namentlich geführt werden die Inhaber der Aktientoken: Wer Aktientoken hält und sich registriert hat, wird im Aktienbuch der RealUnit Schweiz AG eingetragen. Der Eintrag ist Voraussetzung dafür, die Aktionärsrechte gegenüber der Gesellschaft auszuüben.

Beim NAV handelt es sich um den «Net Asset Value» (=Nettoinventarwert). Der Nettoinventarwert wird auch innerer Wert oder Substanzwert genannt. Er ergibt sich aus der Summe des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten.

Der «NAV» widerspiegelt den tatsächlichen Wert des Vermögens unserer Gesellschaft. Der Aktienkurs orientiert sich zwar am «NAV», aber er kann je nach Marktsituation an der Börse (Angebot und Nachfrage) höher oder tiefer sein als der «NAV».

Die RealUnit Schweiz AG ist als meldendes schweizerisches Finanzinstitut bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registriert und nimmt am automatischen Informationsaustausch teil. Grundlage sind die Abkommen der Schweiz über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten — mit den Mitgliedstaaten der EU das Abkommen mit der Europäischen Union, mit den übrigen Partnerstaaten die multilaterale Vereinbarung auf Grundlage des gemeinsamen Meldestandards — und das schweizerische AIA-Gesetz.

Aktionärinnen und Aktionäre, die mit ihren Aktientoken direkt in unserem Aktienbuch eingetragen sind und ihre steuerliche Ansässigkeit in einem Partnerstaat haben, melden wir jährlich der Eidgenössischen Steuerverwaltung; diese leitet die Informationen an den Ansässigkeitsstaat weiter. Gemeldet werden Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum, die Nummer, unter der wir Ihre Beteiligung führen, sowie deren Wert per Jahresende — die Anzahl Ihrer Aktientoken multipliziert mit dem Börsenschlusskurs vom 31. Dezember.

Die Meldung knüpft am Bestand an und nicht an Transaktionen; sie erfolgt deshalb auch dann, wenn Sie Ihre Aktientoken über Jahre unverändert halten. Auch die Verwahrung in einer eigenen Wallet ändert daran nichts, weil Ihr Eintrag im Aktienbuch bestehen bleibt. Die Verwahrform bestimmt lediglich, wer meldet: Bei Aktien in einem Bankdepot ist es Ihre Depotbank, bei den Aktientoken sind wir es.

Welche Erklärungs- und Anzeigepflichten Sie daneben in Ihrem Wohnsitzstaat treffen, können wir nicht beurteilen; wenden Sie sich dafür bitte an Ihre Steuerberatung.

Ausgetauscht wird nur mit den Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den automatischen Informationsaustausch aktiviert hat. Die jeweils aktuelle Liste dieser Partnerstaaten wird vom Eidgenössischen Finanzdepartement geführt und ist unter https://www.sif.admin.ch/de/automatischer-informationsaustausch-aia abrufbar.

Der Empfängerstaat darf die übermittelten Informationen nur für die im jeweiligen Abkommen vorgesehenen Zwecke verwenden, also für die Veranlagung und den Vollzug seines Steuerrechts. Eine Verwendung für andere Zwecke oder die Weitergabe an weitere Behörden setzt die vorgängige Zustimmung der Schweiz voraus.

Gegenüber der RealUnit Schweiz AG stehen Ihnen die Rechte nach dem Schweizer Datenschutzgesetz zu, insbesondere das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person bearbeiteten Daten. Gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung können Sie Auskunft über die zu Ihrer Person übermittelten Informationen verlangen und die Berichtigung unrichtiger Daten beantragen, soweit diese auf einem Übermittlungsfehler beruhen.

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Fragen zum RealUnit Wallet

Die RealUnit Wallet App ist die neue App für die einfache Verwaltung von RealUnit Aktientoken. Sie zeigt Ihre Aktientoken, den aktuellen Wert und wichtige Informationen übersichtlich an und vereinfacht Kauf, Aufbewahrung und Verkauf.

Die App ist die empfohlene Lösung für neue und bestehende Aktionärinnen und Aktionäre. Durch die Verknüpfung mit der BitBox eignet sie sich auch für Anlegerinnen und Anleger mit höheren Beträgen, die eine besonders sichere Selbstverwahrung wünschen.

Ja. Sie stellen Ihre bestehende Wallet mit den 12 Wiederherstellungswörtern in der App wieder her oder verknüpfen Ihre BitBox. Dabei werden keine Token bewegt und es entsteht keine neue Adresse. Die App führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Nein. Ihre Token liegen nicht in einer App, sondern auf einer Blockchain-Adresse. Wenn Sie die 12 Wiederherstellungswörter einer bestehenden Wallet in der RealUnit App eingeben, greift die App auf genau diese Adresse zu. Es entsteht keine neue Adresse und es findet keine Übertragung statt. Es ändert sich allein die App, mit der Sie auf Ihre Wallet zugreifen.

Ja. Bestehende Wallets können in die RealUnit Wallet App übertragen oder mit ihr verknüpft werden. Die App führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Ja. Die BitBox Nova Multiedition kann mit der RealUnit Wallet App verknüpft werden. So verbinden Sie die Sicherheit einer Hardware-Wallet mit der einfachen Übersicht in der App: RealUnit Aktientoken, aktueller Preis und Wert der Position werden nutzerfreundlich angezeigt.

Nein. Wenn Sie die RealUnit Wallet App nutzen, benötigen Sie keine zusätzliche Browser-Erweiterung wie Rabby. Anzeige, Verwaltung und direkter Verkauf werden direkt in der RealUnit Wallet App abgebildet.

Ja. Bestehende Wallet-Lösungen bleiben weiterhin möglich. Dazu gehören unter anderem Aktionariat, Rabby, MetaMask, WalletConnect-kompatible Wallets und BitBox.

Rabby bleibt vor allem für Nutzerinnen und Nutzer relevant, die im bisherigen Desktop-Setup oder mit einer Drittanbieter-Wallet arbeiten möchten. In diesem Setup kann Rabby weiterhin für die Anzeige der RealUnit Aktientoken und die Verbindung mit dem Kauf- und Verkaufsprozess von RealUnit erforderlich sein.

Nein. Angezeigt wird die Adresse, auf die die App zugreift, entweder über die Wiederherstellungswörter oder über die verknüpfte BitBox. Adressen, auf die die App keinen Zugriff hat, lassen sich nicht als reine Beobachtungsadresse einbinden.

In der RealUnit App erstellen Sie entweder eine neue Wallet oder stellen eine bestehende mit den 12 Wiederherstellungswörtern wieder her. Das funktioniert mit jeder Wallet, welche die Ethereum Blockchain unterstützt, unter anderem mit einer bestehenden Aktionariat-Wallet. Als Hardware-Wallet empfehlen wir die BitBox02 Nova Multi Edition. Sie lässt sich auf allen Geräten mit der RealUnit App verbinden; bei älteren BitBox-Modellen ist das nicht durchgehend der Fall.

Möchten Sie eine andere Wallet-Lösung weiterverwenden, kaufen und verkaufen Sie Ihre Aktientoken wie bisher über unsere Website. Im Bereich «Alternative Wallets» auf der Seite «Token kaufen» sind die unterstützten Wallets aufgeführt, darunter Aktionariat, MetaMask und Rabby sowie über WalletConnect angebundene Wallets, samt Anleitungen zu Registrierung, Kauf und Verkauf.

Nein. Die App ist auf RealUnit Aktientoken ausgelegt: Kauf, Selbstverwahrung und Verkauf. Andere Token, der allgemeine Tausch von Fiat- in Kryptowährungen sowie der Zugang zu dezentralen Börsen sind nicht vorgesehen. Für Ihre RealUnit Aktientoken kann die App Aktionariat ersetzen.

Der Download und die Nutzung der RealUnit Wallet App sind kostenlos.

Kauf und Aufbewahrung von RealUnit Aktientoken in der RealUnit Wallet App sind kostenlos. Beim direkten Verkauf über die App fällt eine Gebühr von 1% an.

Die Gebühr fällt für den vereinfachten direkten Verkaufsprozess in der RealUnit Wallet App an. Dafür entfällt der bisherige Umweg über ZCHF / Frankencoin und die anschliessende Bankauszahlung über einen externen Anbieter. Die RealUnit Schweiz AG verdient nichts beim Tokenverkauf.

In der RealUnit Wallet App ist der Verkauf direkt möglich. Im bisherigen Setup erhalten Sie beim Verkauf zunächst ZCHF / Frankencoin. Für eine Auszahlung auf Ihr Bankkonto muss dieser Betrag anschliessend über einen externen Anbieter wie DFX in eine Banküberweisung umgewandelt werden. Dieser zusätzliche Schritt war für viele Kundinnen und Kunden mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Bei Nutzung der RealUnit App nicht. Die Blockchain-Gebühr beim Kauf übernehmen wir derzeit, beim Verkauf erfolgt die Abwicklung im Hintergrund. Das gilt auch bei Nutzung der BitBox mit der App. Beim Weg über eine alternative Wallet tragen Sie die Gas Fee beim Verkauf selbst.

Kauf und Verkauf sind sowohl in Schweizer Franken als auch in Euro möglich.

Ja. In der RealUnit Wallet App erhalten Sie weiterhin einen Steuerbeleg. Zudem können Sie Auszüge jederzeit selbt in der App erstellen lassen. Auch in der Aktionariat-App bleibt der Steuerauszug weiterhin verfügbar.

Ihre Aktientoken liegen nicht auf dem Gerät, sondern auf Ihrer Blockchain-Adresse. Installieren Sie die RealUnit App auf einem neuen Gerät und stellen Sie Ihre Wallet mit den 12 Wiederherstellungswörtern wieder her. Sie greifen damit auf dieselbe Adresse zu, und Ihr Bestand wird unverändert angezeigt. Nutzen Sie die App zusammen mit einer BitBox, verbinden Sie diese erneut mit dem neuen Gerät.

Bewahren Sie Ihre Wiederherstellungswörter deshalb getrennt vom Gerät und ausschliesslich offline auf. Sind sie nicht mehr verfügbar, gilt das Vorgehen in der nächsten Frage.

Vorab: Die RealUnit Schweiz AG hat weder Zugriff auf Ihre Wallet noch auf Ihre Wiederherstellungswörter und kann sie Ihnen nicht wiederbeschaffen.

Ihre Aktien sind damit aber nicht verloren. Massgebend für Ihre Aktionärsstellung sind das Wertrechteregister und das Aktienbuch, nicht der Zugriff auf die Wallet.

Für den Zugriff auf Ihre Aktientoken sieht Ziffer 10 der Registrierungsvereinbarung zwei Wege vor. Der erste ist die im Smart Contract angelegte Recovery-Funktion: Wer den Zugriff auf seine Aktientoken verloren hat, kann sie darüber auf eine neue Adresse zurückerlangen. Vorausgesetzt sind eine Sicherheitsleistung und eine Wartefrist von 180 Tagen, während der Gegenansprüche geltend gemacht werden können. Die RealUnit Schweiz AG kann eine hängige Rückforderung abbrechen, wenn sie einen Missbrauch oder einen Fehler vermutet; für einzelne Adressen kann die Funktion deaktiviert sein.

Der zweite Weg ist die Kraftloserklärung nach Artikel 973h OR. Wer glaubhaft macht, dass er über die Aktientoken verfügen konnte und diese Verfügungsmacht verloren hat, kann sie beim Gericht am Sitz der Gesellschaft für kraftlos erklären lassen; die Aufforderung zur Vorlegung wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert, die Anmeldefrist beträgt mindestens einen Monat. Anschliessend werden die Aktientoken ersetzt. Über kraftlos erklärte Token informieren wir auf unserer Website; eine Eintragung im Aktienbuch erlauben sie nicht mehr.

Melden Sie sich in einem solchen Fall bitte unter info@realunit.ch. Wir sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall in Betracht fällt und welche Nachweise es dafür braucht.

Zu unterscheiden ist zwischen dem technischen Zugriff auf die Wallet und der rechtlichen Berechtigung an den Aktien.

Zu Ihrer persönlichen Nachlassplanung können wir Ihnen keine Auskunft erteilen — wie Sie Ihren Nachlass ordnen und wo Sie Zugangsdaten hinterlegen, regeln Sie mit Ihrem Notar oder Ihrem rechtlichen Berater in Ihrem Wohnsitzland. Auskunft geben können wir Ihnen darüber, wie sich die Aktientoken im Erbfall verhalten und was Ihre Erben bei uns benötigen.

Die Aktientoken sind tokenisierte Namenaktien der RealUnit Schweiz AG. Sie fallen in Ihren Nachlass und gehen nach den Regeln des auf Ihren Nachlass anwendbaren Rechts auf Ihre Erben über. Der Zugang zu Ihrer Wallet begründet diese Berechtigung nicht und ersetzt sie nicht: Wer die Wiederherstellungswörter besitzt, hat tatsächlichen Zugriff, aber nicht schon die Rechtsstellung als Aktionär.

Praktisch heisst das zweierlei. Erstens sollten Ihre Erben von der Beteiligung überhaupt Kenntnis haben und wissen, wo die Zugangsdaten zu Ihrer Wallet liegen; wie Sie das ausgestalten, gehört in Ihre Nachlassordnung. Zweitens genügt der Zugriff allein nicht: Damit Ihre Erben als Aktionäre eingetragen werden und ihre Rechte ausüben können, müssen sie uns gegenüber ihre Erbenstellung mit einem amtlichen Erbnachweis belegen und sich mit einer eigenen Wallet-Adresse bei uns registrieren, auf die die Aktientoken übertragen werden. Erst mit der Eintragung im Aktienbuch stehen ihnen die Aktionärsrechte zu.

Sind die Wiederherstellungswörter im Erbfall nicht auffindbar, ist die Beteiligung nicht verloren. Massgebend für die Aktionärsstellung sind das Wertrechteregister und das Aktienbuch, nicht der Zugriff auf die Wallet. Wer an den Aktientoken berechtigt ist, kann beim Gericht am Sitz der Gesellschaft deren Kraftloserklärung und Ersatz verlangen; das Verfahren richtet sich nach Artikel 973h des Obligationenrechts und setzt voraus, dass die ursprüngliche Verfügungsmacht und deren Verlust glaubhaft gemacht werden.

Wie sich der Erbgang nach dem Recht Ihres Wohnsitzlandes im Einzelnen vollzieht und welche steuerlichen Folgen er hat, können wir nicht beurteilen. Melden Sie sich in einem Erbfall bitte unter info@realunit.ch. Wir sagen Ihnen, was es in Ihrem Fall braucht.

FAQ - Frequently Asked Questions

Fragen zum RealUnit-Token

Als Token bezeichnet man eine Einheit auf der Blockchain. Unsere Aktientoken sind Namenaktien als Registerwertrecht auf der Ethereum Blockchain. Als Inhaber der RealUnit Aktientoken besitzen Sie dieselben Rechte wie als Inhaber klassischer Aktien.

Hohe Sicherheit dank Ethereum Blockchain und Recovery Funktion bei Verlust des Private-Keys.

Nein, weil der Herausgeber der Aktientoken, die RealUnit Schweiz AG, ein zentraler Emittent ist. Als Kryptowährung bezeichnet man digitale Vermögenswerte, welche in einer dezentralen Datenbank, in der Regel einer Blockchain, festgehalten werden und keinen zentralen Emittenten haben.

Nein. Die MiCA-Verordnung regelt Kryptowerte; Wertpapiere sind von ihrem Anwendungsbereich ausdrücklich ausgenommen. Die RealUnit Aktientoken sind keine Kryptowerte, sondern Namenaktien der RealUnit Schweiz AG in tokenisierter Form. Die Blockchain ist dabei die Verbuchungsschicht und nicht der Vermögenswert selbst. Eine MiCA-Zulassung ist für unser Angebot deshalb nicht erforderlich.

Massgebend für ein öffentliches Angebot von Aktien in der EU ist das Wertpapier- und Prospektrecht. Diesem ist die RealUnit Schweiz AG unterstellt: Für das Angebot in der EU liegt ein gebilligter EU-Wachstumsprospekt vor, abrufbar unter realunit.de/ueber-uns/downloads/. Die Inhaberaktien der Gesellschaft sind zudem an der BX Swiss kotiert.

Nein, grundsätzlich nicht.  Der Preis des Aktientoken orientiert sich am inneren Wert (NAV) der RealUnit Schweiz AG. Beim NAV handelt es sich um den «Net Asset Value» (=Nettoinventarwert der investierten Vermögenswerte). Zurzeit halten wir einen Bestand von <1% an ETH, welcher auch einen minimen Einfluss auf den NAV hat.

Laut Experten ist die Ethereum-Blockchain ein sehr sicheres dezentrales Netzwerk. Bei der Eröffnung eines eigenen Wallets erhalten Sie den Private Key bzw. die Wiederherstellungswörter. Diese sind vergleichbar mit dem Passwort für Ihr Onlinebanking: Wer sie kennt, hat Zugriff auf Ihr Wallet. Bewahren Sie sie deshalb offline und getrennt von Ihrem Gerät auf und geben Sie sie niemals weiter.

Verlieren Sie Ihre Wiederherstellungswörter, sind Ihre Aktien nicht verloren. Was in diesem Fall gilt, lesen Sie unter «Was passiert, wenn ich meine Wiederherstellungswörter verliere?».

Blockchain-Experten empfehlen für die sichere Verwahrung von grösseren Summen Hardware-Wallets. Für die Nutzung mit der RealUnit App empfehlen wir die BitBox02 Nova Multi Edition. Andere Hardware-Wallets wie Ledger können Sie unabhängig von der App einsetzen.

Prüfen Sie Empfängeradressen immer vollständig und kopieren Sie sie nie aus dem Transaktionsverlauf oder von einem Blockchain-Explorer. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite zur Sicherheit.

Die Blockchain-Transaktionskosten beim Kauf übernehmen wir derzeit; für Sie fallen sie nur beim Verkauf an. Über die RealUnit App wird der Verkauf im Hintergrund abgewickelt; die Blockchain-Transaktionskosten sind dann in der Verkaufsgebühr von 1 % enthalten. Zu den Gebühren der App siehe «Was kostet Kauf, Aufbewahrung und Verkauf?» im Abschnitt «Fragen zum RealUnit Wallet».

Verwenden Sie eine alternative Wallet, ist die Veräusserung von Aktientoken typischerweise mit Blockchain-Transaktionskosten (insb. Gas Fee auf Ethereum) verbunden, welche grundsätzlich der Veräusserer zu tragen hat.

Die Höhe der Gas Fee auf Ethereum kann je nach Beanspruchung der Blockchain stark schwanken (die aktuelle Gas Fee ist hier ersichtlich). Vor Auslösung der Transaktion sollte zudem Ihre Wallet eine Schätzung der Ihnen voraussichtlich auferlegten Gas Fee ausweisen. Bei einer zu hohen Gas Fee empfehlen wir Ihnen, die Transaktion zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen.

Nein, eine Umwandlung ist nicht möglich. Sie können jedoch Ihre klassischen Aktien an der Börse verkaufen und für den Gegenwert in CHF über unseren automatischen Handelsplatz unter https://realunit.de/token-kaufen/#brokerbot Aktientoken kaufen.

Die Gegenpartei ist die RealUnit Schweiz AG. Falls Sie Aktientoken im Wert von mehr als

CHF 100’000.- handeln möchten, melden Sie sich bitte vorgängig bei uns via info@realunit.ch oder Tel. +41 41 761 00 90.

Die Aktientoken können in einem Ethereum-fähigen Wallet aufbewahrt werden. Unter folgendem Link finden Sie eine Anleitung zur Einrichtung eines Wallets.

Ihre Aktientoken liegen auf Ihrer eigenen Wallet-Adresse. Über diese Adresse verfügen Sie mit Ihren Wiederherstellungswörtern; die RealUnit Schweiz AG hat darauf keinen Zugriff. Massgebend für Ihre Aktionärsstellung sind das Wertrechteregister und das Aktienbuch — die Blockchain ist die Verbuchungsschicht, nicht der Vermögenswert selbst.

Eine BitBox verwahrt nicht Ihre Aktien, sondern die Schlüssel zu derselben Adresse; das Verbinden einer BitBox ist deshalb keine Übertragung Ihrer Aktien, sondern eine andere Art, Ihre Schlüssel aufzubewahren. Für die Nutzung mit der RealUnit App empfehlen wir die BitBox02 Nova Multi Edition.

Ja, die tokenisierten RealUnit-Namenaktien sind in der Steuererklärung als Vermögen zu deklarieren. Allfällige Vermögensgewinne sind für Privatpersonen in der Schweiz in der Regel steuerfrei. Genauere Informationen zur Besteuerung finden Sie hier, im Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV.